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Elternbeiträge - Erklärung zum Elterneinkommen (Eitorf, Windeck)

Kurzbeschreibung

Sie können jetzt zur Berechnung Ihres Elternbeitrages die verbindliche Erklärung über Ihr Elterneinkommen online einreichen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Eitorf oder Windeck haben.

Für die Durchführung dieser Onlinedienstleistung müssen Sie sich im Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Servicekonto.NRW.

Nach dem Einreichen finden Sie den Vorgang mit allen Dokumenten in Ihrem digitalen Postfach vom Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises. Im Falle einer Rückmeldung durch die Sachbearbeitung werden Sie per E-Mail informiert.

Beschreibung

Für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung oder einer geförderten Kindertagespflegestelle werden Elternbeiträge erhoben. Grundlage hierfür ist die jeweils gültige Elternbeitragssatzung des Rhein-Sieg-Kreises. Die Höhe der Elternbeiträge orientiert sich an dem jeweiligen Einkommen der mit dem Kind zusammenlebenden Eltern bzw. Stiefeltern. Sie werden daher im Verlauf Vorganges dazu aufgefordert, Angaben zu Ihren Einkommensverhältnisses zu machen. Hierzu sollten Sie entsprechende Nachweise wie z.B. den aktuellen Einkommenssteuerbescheid, die aktuelle Gehaltsabrechnung bzw. die Gehaltsabrechnung des Dezembers letzten Jahres in digitaler Form (pdf. oder Fotodatei pro Seite) bereithalten. Sie werden im Laufe des Vorganges auch gefragt, ob Sie dem Rhein-Sieg-Kreis eine Einzugsermächtigung zur Einziehung der Elternbeiträge - sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat erteilen wollen.

Weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung sowie Kontaktdaten zu Ansprechpartnern erhalten Sie auf der >>Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises. Dort können Sie unter Links und Downloads auch die aktuell gültige Elternbeitragstabelle herunterladen. 

Ihre eingegangene Einkommenserklärung wird von den hierfür zuständigen Mitarbeitenden bearbeitet. Soweit die Unterlagen vollständig sind, erfolgt die Berechnung und Festsetzung ihres Elternbeitrages. Sie erhalten den Festsetzungsbescheid entweder über das Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises oder per Post zugesendet.