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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Kurzbeschreibung

Sie können jetzt  Ihren Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gem. § 85 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) online stellen. 

Natürliche Personen können sich mit ihrem Servicekonto.NRW anmelden. Nach dem Einreichen finden Sie Ihren Vorgang mit allen Dokumenten in Ihrem digitalen Postfach vom Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises.

Juristische Personen können diese Onlinedienstleistung nur ohne Anmeldung durchführen.

Die Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist gem. Tarifstelle 2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine gebührenpflichtige Verwaltungshandlung:

Tarifstelle 2.5.6.3
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Gebühr: Euro 50 bis 150 je Grundstück

Tarifstelle 2.5.6.4
Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht
Gebühr: Euro 30 je Grundstück

Gebührenbescheid