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Akteneinsicht aus dem Bauaktenarchiv

Kurzbeschreibung

Sie können jetzt Kopien aus Archivakten online beantragen. 

Eine Akteneinsicht in laufende Verwaltungsverfahren ist online nicht möglich.

Natürliche Personen können sich mit ihrem Servicekonto.NRW anmelden. Nach dem Einreichen finden Sie Ihren Vorgang mit allen Dokumenten in Ihrem digitalen Postfach vom Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises.

Juristische Personen können diese Onlinedienstleistung nur ohne Anmeldung durchführen.

Sind sie nicht die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Objektes, für das Sie eine Bauakteneinsicht beantragen wollen, müssen Sie im Laufe des Prozesses eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers hochladen.

Die Bereitstellung der Archivakte ist kostenpflichtig.

Die Gebührenermittlung erfolgt in Anlehnung an die Tarifstellen 1.6 der Allgemeinen Gebührensatzung des Rhein-Sieg-Kreises vom 21.10.2005, zuletzt geändert durch Satzung vom 14.07.2017.

Fotokopien und Ausdrucke:

 bis DIN A 4 je   0,80 € (ab der 11. Seite 0,60 €)
 bei größerem Format je Seite  0,90 €
 Farbkopien je DIN A4 Seite   1,25 €
 im Format DIN A3 je Seite   2,50 €
 Plotausdrucke größer als DIN A3 je Seite   4,00 bis 9,00 €

Scanarbeiten:

Scannen und elektronischer Versand von Vorlagen 3,00 €
zzgl. Je weiterer Scan 1,00 €

Alternativ kann nach Tarifstelle 1.6.4 der Satzung für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken und Dateien eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben werden, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.

je angefangene 15 Minuten 11,10 €

Materialkosten sind gesondert zu berechnen und als besondere bare Auslagen zu erheben.

 

Gebührenbescheid