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Kindertagespflege – Antrag auf Förderung (Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth)

Kurzbeschreibung

Sie können jetzt den Antrag auf Förderung der Betreuung Ihres Kindes bei einer Kindertagespflegeperson online einreichen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Much, Neunkirchen-Seelscheid oder Ruppichteroth haben

Beschreibung

Elternbeitrag

Für die Betreuung von Kindern in einer geförderten Kindertagespflegestelle werden Elternbeiträge erhoben. Grundlage hierfür ist die jeweils gültige Elternbeitragssatzung des Rhein-Sieg-Kreises. Die Höhe der Elternbeiträge orientiert sich an dem jeweiligen Einkommen der mit dem Kind zusammenlebenden Eltern bzw. Stiefeltern. Sie werden daher im Verlauf dieses Antragsverfahrens dazu aufgefordert, Angaben zu Ihren Einkommensverhältnisses zu machen. Hierzu sollten Sie entsprechende Nachweise wie z.B. den aktuellen Einkommenssteuerbescheid, die aktuelle Gehaltsabrechnungen bzw. die Gehaltsabrechnung des Dezembers letzten Jahres in digitaler Form (Fotodatei genügt) bereithalten. Ohne Angaben und Belege zu Ihrem Einkommen kann der Online-Antrag nicht gestellt werden.

Weitere Informationen zur Kindertagespflege sowie Kontaktdaten zu Ansprechpartnern erhalten Sie auf der >>Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises.

Voraussetzung für die Beantragung einer Förderung der Betreuung Ihres Kindes bei einer Kindertagespflegeperson ist, dass Sie für Ihr Kind bereits eine Kindertagespflegeperson gefunden haben, die die Betreuung übernehmen wird. Hierzu schließen Sie mit der Kindertagespflegeperson einen Betreuungsvertrag ab. Entsprechend werden Sie im folgenden online-Antragsverfahren dazu aufgefordert das Dokument „Anlage 1“, welche von der Kindertagespflegeperson ausgefüllt und unterschrieben werden muss, hochzuladen. Dazu muss Ihnen das ausgefüllte Dokument in digitaler Form vorliegen (Foto-Datei genügt). Ohne das Dokument „Anlage 1“ kann der online-Antrag nicht gestellt werden. Das Dokument finden Sie unter Downloads.

Ihr vollständig eingegangener Online-Antrag wird von den hierfür zuständigen Mitarbeitenden bearbeitet. Sie erhalten den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid entweder über dieses Portal oder per Post zugesendet.