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Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)

Kurzbeschreibung

Sie können jetzt im Wirtschafts-Service-Portal.NRW die Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung online beantragen.

Nach dem Einreichen finden Sie den Vorgang mit allen Dokumenten in Ihrem digitalen Postfach vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW.