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Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)

Kurzbeschreibung

Sie können jetzt im Wirtschafts-Service-Portal.NRW die Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung online beantragen.

Die Anmeldung erfolgt über das Servicekonto.NRW oder ein Unternehmenskonto (z.B. mit ELSTER).

Nach dem Einreichen finden Sie den Vorgang mit allen Dokumenten in Ihrem digitalen Postfach vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW.