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Bewachungsgewerbe - Erlaubnis (gem. § 34a GewO)

Kurzbeschreibung

Sie können jetzt im Wirtschafts-Service-Portal.NRW die Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe online beantragen.

Die Anmeldung erfolgt über das Servicekonto.NRW oder ein Unternehmenskonto (z.B. mit ELSTER).

Nach dem Einreichen finden Sie den Vorgang mit allen Dokumenten in Ihrem digitalen Postfach vom Wirtschafts-Service-Portal.NRW.