Festsetzung einer Messe/Ausstellung

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Dienstleistungsinformationen

Festsetzung einer Messe/Ausstellung

Sie können jetzt den Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach Titel IV Gewerbeordnung (GewO) online einreichen.

Für die Durchführung dieser Onlinedienstleistung müssen Sie sich im Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Servicekonto.NRW.

Nach dem Einreichen finden Sie den Vorgang mit allen Dokumenten in Ihrem digitalen Postfach vom Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises. Im Falle einer Rückmeldung durch die Sachbearbeitung werden Sie per E-Mail informiert.

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