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Kindertagespflege – Antrag auf Förderung (Alfter, Swisttal, Wachtberg)

Kurzbeschreibung

Sie können jetzt den Antrag auf Förderung der Betreuung Ihres Kindes bei einer Kindertagespflegeperson online einreichen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Alfter, Swisttal oder Wachtberg haben

Beschreibung

Für die Antragsstellung halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:

  • die von der Kindertagespflegeperson ausgefüllte Anlage 1
  • aktuelle Einkommensnachweise, wie z.B. den letzten Einkommenssteuerbescheid, die letzte aktuelle Lohnabrechnung oder die letzte Dezember-Lohnabrechnung
  • sollten Sie die Förderung einer Betreuung im Umfang von über 35 Wochenstunden oder für ein Kind unter einem Jahr beantragen wollen, Nachweise zu Ihrem Betreuungsbedarf, z.B. die von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung oder Nachweise über ihre schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme, Ihre Schul- oder Hochschulausbildung.

Mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter Voraussetzungen.

Weitere Informationen zur Kindertagespflege sowie Kontaktdaten zu Ansprechpartnern erhalten Sie auf der >>Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises.

Betreuungsvertrag mit einer Kindertagespflegeperson:

Voraussetzung für die Beantragung einer Förderung der Betreuung Ihres Kindes bei einer Kindertagespflegeperson ist, dass Sie für Ihr Kind bereits eine Kindertagespflegeperson gefunden haben, die die Betreuung übernehmen wird. Hierzu schließen Sie mit der Kindertagespflegeperson einen Betreuungsvertrag ab. Entsprechend werden Sie im folgenden online-Antragsverfahren dazu aufgefordert das Dokument „Anlage 1“, welche von der Kindertagespflegeperson ausgefüllt und unterschrieben werden muss, hochzuladen. Dazu muss Ihnen das ausgefüllte Dokument in digitaler Form vorliegen (Foto-Datei genügt). Ohne das Dokument „Anlage 1“ kann der online-Antrag nicht gestellt werden. Das Dokument finden Sie unter Downloads.

Vorlage von Einkommensunterlagen zur Berechnung eines Elternbeitrages:

Für die Betreuung von Kindern in einer geförderten Kindertagespflegestelle werden Elternbeiträge erhoben. Grundlage hierfür ist die jeweils gültige Elternbeitragssatzung des Rhein-Sieg-Kreises. Die Höhe der Elternbeiträge orientiert sich an dem jeweiligen Einkommen der mit dem Kind zusammenlebenden Eltern bzw. Stiefeltern. Sie werden daher im Verlauf dieses Antragsverfahrens dazu aufgefordert, Angaben zu Ihren Einkommensverhältnisses zu machen. Hierzu sollten Sie entsprechende Nachweise wie z.B. den aktuellen Einkommenssteuerbescheid, die aktuelle Gehaltsabrechnungen bzw. die Gehaltsabrechnung des Dezembers letzten Jahres in digitaler Form (Fotodatei genügt) bereithalten. Ohne Angaben und Belege zu Ihrem Einkommen kann der Online-Antrag nicht gestellt werden. Für weitere Informationen haben wir ein Merkblatt (Verlinkung auf Downloads) entwickelt.

Betreuung über 35 Wochenstunden oder eines Kindes unter einem Jahr:

Gemäß § 1 und § 3 der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege sowie den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder wird die Betreuung von Kindern unter einem Jahr oder im Umfang von über 35 Wochenstunden gefördert, wenn:

  1. die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeitsuchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) II erhalten,
  2. oder die Förderung für die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.

Entsprechend sind von Eltern Nachweise zu führen. Sie können hierzu z.B. den Vordruck Arbeitgeberbescheinigung verwenden.

Ihr vollständig eingegangener Online-Antrag wird von den hierfür zuständigen Mitarbeitenden bearbeitet. Sie erhalten den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid entweder über dieses Portal oder per Post zugesendet.