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Belehrung (gebührenfrei) Infektionsschutzgesetz

Beschreibung

Sie können jetzt die gebührenfreie Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) online durchführen, wenn Sie vorab >>einen Antrag auf eine gebührenfreie Belehrung gestellt haben.

Die Belehrungsbescheinigung wird nicht per E-Mail verschickt. Sie erhalten die Belehrungsbescheinigung unmittelbar in Ihr Postfach vom Rhein-Sieg-Kreis Serviceportal. 

Für die Durchführung dieser Onlinedienstleistung müssen Sie sich im Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Servicekonto.NRW.

Nach dem Einreichen finden Sie den Vorgang mit allen Dokumenten in Ihrem digitalen Postfach vom Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises. Im Falle einer Rückmeldung durch die Sachbearbeitung werden Sie per E-Mail informiert.

Um das Servicekonto.NRW nutzen zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Personen unter 16 Jahre wenden sich bitte persönlich an den Rhein-Sieg-Kreis:

Telefon: 0 22 41 / 13 - 24 89
E-Mail: belehrung@rhein-sieg-kreis.de

Minderjährige Antragstellende müssen auf Grund der beschränkten Geschäftsfähigkeit eine unterschriebene Erklärung eines Sorgeberechtigten hochladen. Bitte verwenden Sie dafür diesen >>Vordruck (PDF) Belehrungsbescheinigung - Erklärung Sorgeberechtigte.